Ratgeber Bewertungen

Mehr Google-Bewertungen bekommen, sauber und erlaubt

Bitte nach dem Auftrag um eine Bewertung, mit dem Link aus deinem Google-Unternehmensprofil unter «Rezensionen lesen», «Mehr Rezensionen erhalten»1. Google erlaubt das ausdrücklich, solange du keine Belohnung anbietest und weder Sterne noch Inhalt beeinflusst; verboten ist, nur die Zufriedenen zu fragen2. Per SMS oder E-Mail gelten in der Schweiz, Deutschland und Österreich zusätzlich die Regeln für elektronische Werbung.

Stand 22. September 20269 Min. Lesezeit28 Quellen
Auf dieser Seite
  1. Warum Bewertungen zählen
  2. Den Bewertungslink finden
  3. Richtig fragen: was Google erlaubt und verbietet
  4. Was bei Verstössen passiert
  5. Was in der Schweiz, in Deutschland und Österreich gilt
  6. In der Schweiz
  7. In Deutschland
  8. In Österreich
  9. So bleibst du auf der sicheren Seite
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Warum Bewertungen zählen

Google schreibt selbst: Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen ein Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in den lokalen Suchergebnissen ausfallen. Kaufen lässt sich ein besseres Ranking nicht3.

97 %der Befragten in den USA lesen Online-Bewertungen, wenn sie einen lokalen Betrieb wählen. BrightLocal, 1'002 Personen, 2026.4
47 %nutzen in den USA keinen Betrieb mit weniger als 20 Bewertungen. BrightLocal, 2026.4
15 %der Deutschen ziehen bei der Wahl eines Handwerksbetriebs Online-Bewertungen zurate, 83 % fragen Bekannte. Bitkom, 2025.5

Die deutsche Zahl bremst: Im Handwerk zählt die Empfehlung im Freundeskreis weiter am meisten5. Bewertungen ersetzen keine gute Arbeit, sie machen sie für Leute sichtbar, die dich noch nicht kennen.

Richtig fragen: was Google erlaubt und verbietet

  • Nicht nur die Zufriedenen fragen. Google verbietet, negative Rezensionen zu verhindern oder gezielt um positive zu bitten2.
  • Keine Belohnung. Rabatte, Gratisleistungen oder Geld für eine Bewertung gelten bei Google als gefälschte Interaktion und sind streng verboten7.
  • Keine Vorgaben zum Inhalt. Du darfst nicht verlangen, dass bestimmte Inhalte drinstehen, auch nicht der Name eines Mitarbeiters2.
  • Vor Ort nicht drängen. Niemand darf auf dem Gelände zum Bewerten aufgefordert oder unter Druck gesetzt werden2. Einen QR-Code aufzuhängen schlägt Google selbst vor1.
  • Nicht aus dem eigenen Umfeld. Aktuelle und frühere Mitarbeitende, Vertragspartner und Familie haben einen Interessenkonflikt2.
  • Keine Quoten fürs Team. Mitarbeitende dürfen nicht angehalten werden, eine bestimmte Zahl Bewertungen einzuholen2.

Erlaubt ist ausdrücklich, um Beiträge zu bitten, die einer echten Erfahrung entsprechen, ohne Anreize und ohne Einfluss auf Bewertung oder Inhalt2. Google schreibt dazu: Eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirkt oft vertrauenswürdiger7.

Der verbotene Klassiker

«Sind Sie zufrieden? Schreiben Sie es online. Sind Sie unzufrieden? Schreiben Sie es uns.» Genau dieses Muster nennt das Bundeskartellamt einseitig und irreführend9; bei Google fällt es unter die gezielte Bitte um positive Rezensionen2.

SMS von Muster Haustechnik AG

Guten Tag Frau Keller, danke für Ihren Auftrag. Wie war unser Einsatz? Ihre ehrliche Bewertung hilft uns: g.page/r/CXyZ12aBcD3eEAE/review Muster Haustechnik AG

Eine neutrale Bitte, für alle gleich, ohne Auswahl nach Zufriedenheit. Mehr Vorlagen: SMS-Vorlagen.

Was bei Verstössen passiert

Google entfernt die betreffenden Rezensionen und kann das Unternehmensprofil einschränken: für eine bestimmte Zeit keine neuen Rezensionen, bestehende nicht mehr sichtbar, dazu ein Warnhinweis für Kundinnen und Kunden, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Gegen die Entscheidung kannst du Einspruch einlegen10.

Nach eigenen Angaben hat Google 2025 über 292 Millionen Rezensionen gesperrt oder entfernt, die gegen die Richtlinien verstiessen11.

Was in der Schweiz, in Deutschland und Österreich gilt

Keine Rechtsberatung

Hier steht, was Gesetze, Gerichte und Behörden sagen, jeweils mit Quelle. Ob eine Bewertungsbitte per SMS überhaupt als Werbung gilt, hat in keinem der drei Länder ein Gericht ausdrücklich entschieden. Im Zweifel frag eine Fachperson.

LandGefälschte oder gekaufte BewertungenBitte per SMS oder E-Mail
SchweizEine irreführende Kundenrezension ist unlauter, Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG12Automatisierte Werbung nur mit Einwilligung oder an eigene Kunden mit Hinweis auf die Ablehnung, Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG13
DeutschlandGefälschte Bewertungen abgeben oder in Auftrag geben ist stets unzulässig, Anhang Nr. 23c UWG14Werbung per E-Mail oder SMS nur mit Einwilligung, Ausnahme Bestandskunden mit Widerspruchshinweis, § 7 UWG15
ÖsterreichGefälschte Bewertungen gelten jedenfalls als irreführend, Anhang Z 23c UWG16SMS zur Direktwerbung nur mit Einwilligung, Ausnahme eigene Kunden, § 174 TKG 202117

In der Schweiz

Wer automatisiert Werbung per SMS oder E-Mail verschickt, braucht vorher die Einwilligung, muss den korrekten Absender nennen und auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinweisen. Ohne Einwilligung geht es nur bei Kundinnen und Kunden, deren Kontakt du beim Verkauf erhalten hast, für eigene ähnliche Leistungen und mit Hinweis auf die Ablehnung13. Der Hinweis gehört in jede Nachricht18.

Laut Lauterkeitskommission zählt schon ein kleiner, automatisierter Versand als Massenwerbung19. Ob eine Bewertungsbitte Werbung ist, hat niemand entschieden.

Eine irreführende Kundenrezension ist nach Auffassung des Bundesrates unlauter nach Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG12. Telefonnummern darfst du nur für einen erkennbaren Zweck bearbeiten, und du informierst die Kundschaft über Zweck und Verantwortlichen (Art. 6 und 19 DSG)20.

In Deutschland

  • Seit dem 28. Mai 2022 ist es stets unzulässig, gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben (Anhang Nr. 23c UWG)14.
  • Zeigst du Bewertungen selbst, etwa auf deiner Website, musst du angeben, ob und wie du prüfst, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG)21.
  • Der BGH wertet eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail als Werbung (Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17)22. Werbung per E-Mail oder SMS braucht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, ausser bei Bestandskunden für eigene ähnliche Leistungen, wenn sie schon beim Erheben der Adresse und in jeder Nachricht auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden (§ 7 Abs. 2 und 3 UWG)15. Die SMS zählt dabei als elektronische Post23.
  • Bewertungen gegen Geld oder andere Vorteile ohne Hinweis sind unlauter24; schon ein Gewinnspiel als Belohnung macht die Werbung mit der Gesamtnote irreführend25.
  • Das Bundeskartellamt stuft einseitige Aufforderungen nach dem Muster «zufrieden online, unzufrieden bei uns» als Irreführung ein9.

In Österreich

  • Seit dem MoRUG II (BGBl. I Nr. 110/2022, kundgemacht am 19.07.2022) gelten gefälschte Bewertungen und ihre Beauftragung jedenfalls als irreführend (Anhang Z 23c UWG)26,16.
  • Wer Bewertungen zugänglich macht, muss informieren, ob und wie er ihre Echtheit sicherstellt (§ 2 Abs. 6b UWG)16.
  • SMS zur Direktwerbung brauchen eine vorherige Einwilligung. Ohne geht es nur bei eigenen Kunden, für eigene ähnliche Leistungen und mit kostenloser Ablehnungsmöglichkeit schon beim Erheben der Nummer und in jeder Nachricht (§ 174 TKG 2021)17.
  • Direktwerbung wird weit ausgelegt; laut Ministerium fällt schon das Angebot darunter, sich eine Website anzusehen27. Verstösse kosten bis 50'000 Euro28.

So bleibst du auf der sicheren Seite

  1. Schon beim Auftrag informieren

    Sag in Offerte oder Auftragsbestätigung, dass du nach dem Einsatz um eine Bewertung bittest und dass man das ablehnen kann.

  2. Alle gleich fragen

    Die gleiche neutrale Bitte an alle, die du fragen darfst, ohne Auswahl nach Zufriedenheit, höchstens eine Erinnerung.

  3. Absender nennen, Abmelden ermöglichen

    Jede Nachricht nennt deinen Betrieb und zeigt, wie man keine Nachrichten mehr bekommt.

  4. Nichts versprechen, nichts vorgeben

    Keine Belohnung, keine Textvorschläge, keine Sterne-Wünsche.

  5. Auf Bewertungen antworten

    Positive Rezensionen und hilfreiche Antworten helfen laut Google, dich von der Konkurrenz abzuheben3.

So macht es Answify

Die Bewertungsanfrage nach dem Auftrag ist ab Werk aus, du schaltest sie selbst ein. Eingeschaltet gilt sie für Aufträge ab dem Einschalten: frühestens zwei Stunden, nachdem du eine Anfrage auf «Auftrag» gesetzt hast, geht eine SMS raus, ab Werk in deinen Geschäftszeiten, und nach drei Tagen einmal eine Erinnerung, wenn der Link noch nicht geöffnet wurde. An Links, die du von Hand erstellst, erinnert die Automatik nie. Jede automatische SMS nennt deinen Betrieb und trägt einen Abmeldehinweis; wer sich abmeldet, bekommt keine SMS mehr. Die Seite hinter dem Link zeigt jedem denselben Knopf «Bei Google bewerten», ohne Auswahl nach Zufriedenheit.

Bevor du die Regel einschaltest, zeigt dir die App diesen Hinweis:

  • Schweiz: Eine Bitte um eine Bewertung per SMS gilt als Werbung. Ohne Einwilligung darfst du sie nur an Kundinnen und Kunden eines erledigten Auftrags schicken, die du bei der Erfassung ihrer Nummer auf die Möglichkeit hingewiesen hast, solche Nachrichten abzulehnen.

Häufige Fragen

Darf ich Kunden um eine Google-Bewertung bitten?

Ja. Google erlaubt ausdrücklich, um Rezensionen zu bitten, solange du keine Anreize bietest und weder Bewertung noch Inhalt beeinflusst2.

Darf ich nur zufriedene Kunden fragen?

Nein. Google verbietet, gezielt um positive Rezensionen zu bitten2, und das Bundeskartellamt stuft einseitige Aufforderungen als irreführend ein9.

Darf ich einen Rabatt für eine Bewertung geben?

Nein. Bei Google gelten Anreize als gefälschte Interaktion und sind streng verboten7. In Deutschland sind belohnte Bewertungen ohne Hinweis zudem unlauter24.

Wo finde ich meinen Google-Bewertungslink?

Im Unternehmensprofil unter «Rezensionen lesen», «Mehr Rezensionen erhalten», dann «Kopieren»1.

Darf ich per SMS um eine Bewertung bitten?

Google nennt E-Mail und WhatsApp ausdrücklich als Wege1. Rechtlich gelten die Regeln für elektronische Werbung: Einwilligung, oder eigene Kunden mit Hinweis auf die Ablehnungsmöglichkeit in jeder Nachricht13,15,17. Ob eine Bewertungsbitte Werbung ist, hat kein Gericht ausdrücklich entschieden.

Was passiert bei gekauften Bewertungen?

Google entfernt sie und kann das Profil einschränken, bis hin zu einem Warnhinweis für Kunden10.

Quellen

Jede Zahl und jede Anleitung auf dieser Seite stützt sich auf diese Seiten. Wo wir nichts belegen konnten, steht es im Text.

  1. 2.Google: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Richtlinien für Beiträge in Google Maps). Abgerufen am 22. September 2026.
  2. 3.Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern. Abgerufen am 22. September 2026.
  3. 4.BrightLocal (Anbieter von Local-SEO-Software): Local Consumer Review Survey 2026, Fassung 11.02.2026. Abgerufen am 22. September 2026.
  4. 5.Bitkom: Handwerkersuche: Persönliches Gespräch schlägt Infos im Netz, Fassung 12.06.2025. Abgerufen am 22. September 2026.
  5. 6.Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ihr Unternehmen auf Google finden. Abgerufen am 22. September 2026.
  6. 7.Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen. Abgerufen am 22. September 2026.
  7. 8.Google for Developers: Business Information API, accounts.locations (Feld newReviewUri). Abgerufen am 22. September 2026.
  8. 9.Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen, Bericht (PDF), Fassung Oktober 2020. Abgerufen am 22. September 2026.
  9. 10.Google Unternehmensprofil-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstössen. Abgerufen am 22. September 2026.
  10. 11.Google Blog: New ways we're protecting businesses on Maps, Fassung 16.04.2026. Abgerufen am 22. September 2026.
  11. 12.Schweizer Parlament, Curia Vista: Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 24.3521 zu Online-Bewertungen, Fassung 21.08.2024. Abgerufen am 22. September 2026.
  12. 13.Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241, Fassung Stand 1. Januar 2025. Abgerufen am 22. September 2026.
  13. 14.Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: UWG, Anhang zu § 3 Absatz 3. Abgerufen am 22. September 2026.
  14. 15.Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: § 7 UWG, unzumutbare Belästigungen. Abgerufen am 22. September 2026.
  15. 16.RIS, Bundeskanzleramt Österreich: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, geltende Fassung. Abgerufen am 22. September 2026.
  16. 17.RIS, Bundeskanzleramt Österreich: Telekommunikationsgesetz 2021, § 174. Abgerufen am 22. September 2026.
  17. 18.BAKOM: Wann ist der Massenversand erlaubt?, Fassung 02.07.2021. Abgerufen am 22. September 2026.
  18. 19.Schweizerische Lauterkeitskommission (private Selbstregulierung): Entscheid der Ersten Kammer Nr. 172/20 zu Spam (PDF), Fassung 17.03.2021. Abgerufen am 22. September 2026.
  19. 20.Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, Fassung Stand 7. Juli 2025. Abgerufen am 22. September 2026.
  20. 21.Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: § 5b UWG, wesentliche Informationen. Abgerufen am 22. September 2026.
  21. 22.Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17 (PDF), Fassung 10.07.2018. Abgerufen am 22. September 2026.
  22. 23.EUR-Lex: Richtlinie 2002/58/EG über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Abgerufen am 22. September 2026.
  23. 24.Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.02.2019, 6 W 9/19, Fassung 22.02.2019. Abgerufen am 22. September 2026.
  24. 25.Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.05.2019, 6 U 14/19, Fassung 16.05.2019. Abgerufen am 22. September 2026.
  25. 26.RIS, Bundeskanzleramt Österreich: BGBl. I Nr. 110/2022, Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II), Fassung 19.07.2022. Abgerufen am 22. September 2026.
  26. 27.Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: Unerbetene Nachrichten (Spam). Abgerufen am 22. September 2026.
  27. 28.RIS, Bundeskanzleramt Österreich: Telekommunikationsgesetz 2021, § 188. Abgerufen am 22. September 2026.

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